Allgemeine Lieferbedingungen der EPHY-MESS GmbH

1. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sie werden durch unsere Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Urheberrecht und Eigentum vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Alle nach Geschäftsabschluss durch Bundes- oder Landesgesetze neu eingeführten Abgaben sowie etwaige Erhöhungen von Rohmaterial- und Hilfsstoffpreisen, Löhnen, Frachten, Zöllen usw., durch welche die Lieferung irgendwie direkt oder indirekt verteuert werden, gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Lieferzeiten
Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein, ohne aber eine Verbindlichkeit dafür zu übernehmen. Werden von uns Liefertermine nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt erst dann erfolgen, wenn auch eine angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht, Schadensersatzansprüche zu stellen.
4. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt wie unverschuldete Betriebsstörungen, Rohstoffmangel und dergleichen entbinden uns von der Lieferung. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Verpackung
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
6. Versand
Versand ab Fabrik, unfrei für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Ohne Vorschrift des Kunden wählen wir den frachtgünstigsten Versandweg nach bestem Ermessen.
7. Zahlung
Es gelten die in unseren Geschäftspapieren genannten Zahlungs- und Lieferbedingungen. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung als Zahlungsmittel angenommen. Sämtliche hierdurch entstehenden Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab dem Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen.
8. Mängelrüge
Begründete Beanstandungen sind unverzüglich nach Eingang der Sendung schriftlich vorzubringen. Sie verpflichten uns zur Zurücknahme der Ware, zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung aber nur, soweit wir nach den Verhältnissen dazu imstande sind. Schadensersatzansprüche können in Verbindung hiermit nicht gestellt werden, noch beanstandete Sendungen oder fällige Zahlungen ganz oder teilweise vom Kunden aus diesem Grunde zurückgehalten werden.
9. Beanstandungen
Handelsübliche Qualitätsabweichungen bilden keinen Grund für Beanstandungen. Für die Eignung unserer Waren zu bestimmten, vom Besteller beabsichtigten Verwendungszwecken übernehmen wir keine Gewähr. Unsere Empfehlungen und Vorschläge erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind jedoch unverbindlich und schließen in jedem Fall eine Haftung für Schäden und Nachteile gleich welcher Art aus. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.
10. Eigentumsrecht
Bis zur Bezahlung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen bzw. Einlösung etwaiger Wechsel oder Schecks bleibt die Lieferung unser Eigentum. Ist die Ware vom Besteller weiterveräußert, gilt uns seine Forderung an die Kundschaft in Höhe unseres Anspruchs übereignet. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Be- und Verarbeitung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir gelten als Hersteller i.S.d. §950 BGB und erwerben Eigentum bzw. Miteigentum an den Zwischen- und Endprodukten im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten fremder Waren. Das gleiche gilt bei Verbindung oder Vermischung i.S.d. §§ 947, 948 BGB von Vorbehaltsware mit fremden Waren.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wiesbaden. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
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38.63 kb | AGB's Stand Februar 2012
